Kosten
Gesetzliche Krankenversicherungen
Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie. Die Sprechstunden und sogenannten probatorischen Sitzungen werden immer und ohne Antrag übernommen. Bitte bringen Sie Ihre Vesichertenkarte zum Erstgespräch mit. Die Vorgespräche dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Diagnostik. Sollten wir überein kommen, eine Therapie zu beginnen, wird von mir ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Das genaue Prozedere besprechen wir im Gespräch.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Das Honrar für Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) und beträgt 100,55 EUR für jede Therapiesitzung von 50 Minuten. Bitte informieren Sie sich vorab bei hrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin übernommen werden.
Im Erstgespräch besprechen wir dann das weitere Prozedere. Die sogenannten probatorischen Sitzungen (bis zu 5) werden ohne Antrag von der Krankenkasse übernommen und dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Diagnostik.
SelbstzahlerInnen und Beratung/Coaching
Eine psychologische Beratung wird nicht von den Krankenkassen übernommen und muss deshalb immer selbst gezahlt werden. Der Satz für 60 Minuten beträgt 120 Euro.